Missbräuchliche Häufung von Rundsprüchen nicht von einer Funklizenz gedeckt
Wir erinnern uns: Anfangs letzten Jahres wurde der Betrieb unseres Relais HB9GL sowie desjenigen der UHF-Gruppe HB9UF auf dem Uto-Kulm durch Rundsprüche einer weitherum bekannten HB9er-Station massiv beeinträchtig. Nur ein zeitweises Abschalten der Anlagen konnte die Situation einigermassen unter Kontrolle bringen.
Der Funkamateur wurde daraufhin in erster Instanz zu einer Busse verurteilt, diese wurde aber am 5.11.2018 vom Bezirksgericht Zürich aufgehoben. Der Weiterzug ans Obergericht war dann erfolgreich: Der Oberrichter hielt unter anderem fest, dass eine missbräuchliche Häufung von Rundsprüchen, welche das Abschalten von Relais zur Folge habe, nicht von einer Funklizenz gedeckt sei. Dies ist immerhin ein kleiner Erfolg für alle Funkamateure, welche sich über diese Art von Aussendungen massiv geärgert haben.
Das Verfahren wird nun neu aufgerollt, und damit können auch Beweisanträge neu eingebracht werden.
HB9EWB
Amateurfunker gehen vor Gericht – Justiz tut sich schwer mit dem Fall